12. August 2021

Lastwagentransporte verdrängen im Binnengüterverkehr die umweltfreundliche Güterbahn. Mit ihrem Alpenfeuer am 14. August 2021 auf dem Niederbauen prangert die Alpen-Initiative die umweltschädlichen Wettbewerbsverzerrungen im Gütertransport an. Sie fordert Verlagerungsziele im Binnengüterverkehr gemäss Vorbild Transitgüterverkehr. Die Schweiz braucht auch hier ein Fördersystem mit einem definierten Mindestanteil der Transporte auf der Schiene.

Erneut fordert die Alpen-Initiative mit ihrem Alpenfeuer den dringlichen Schutzbedarf unserer Alpen ein. Das weithin über den Vierwaldstättersee sichtbare Alpenfeuer 2021 auf dem Niederbauen oberhalb Emmetten (NW) soll die Umwelt-Folgeschäden der einseitigen Bundes- und Parlamentspolitik zulasten der Bahn und zugunsten der Lastwagentransporte bewusst machen.

Widersprüchliche Verlagerungspolitik
Obwohl sich Bund, Parlament und Stimmvolk dazu bekannt haben, Gütertransporte auf die umweltfreundlichere Schiene zu bringen, ist der Import-, Export- und Inlandtransport auf der Schiene von 29% in Jahr 2000 auf noch 22% im Jahr 2018 gesunken. Der Anteil der Strasse legte hingegen von 71% (2000) auf 78% (2018) zu. Nur im Transitverkehr wächst der Schienenanteil.
Fazit: Der Abbau beim Binnen-Bahngüterverkehr macht die Verlagerungserfolge im alpenquerenden Transitverkehr wieder zunichte. Lastwagenfahrten generieren 9.7 Rappen pro Tonnenkilometer an externen Umweltkosten (wie CO2-Emissionen, Feinstaub, Stau, Lärm oder Unfälle). Die Bahn steht mit lediglich 4.5 Rappen zu Buche. Der LSVA-Beitrag von 3.2 Rappen pro Tonnenkilometer fängt die verursachten Umweltschäden nur teils auf. Die Lastwagenbranche bürdet der Allgemeinheit damit ungedeckte Kosten von 1.4 Milliarden Franken pro Jahr auf. So sieht es die jüngste Berechnung des Bundesamts für Raumplanung ARE.

Unfairer und verzerrter Wettbewerb
Der 2016 überstürzte Stopp der finanziellen Unterstützung des Binnenschienengüterverkehrs (mit SBB Cargo als grösstem Anbieter) befeuert die umweltschädliche Rückverlagerung auf die Strasse. SBB Cargo sah sich dazu genötigt, die Bahnumschlagsinfrastruktur wegen unrentabler Strecken in der Feinverteilung auf heute noch 285 Bedienpunkte zu senken. Im Jahr 2000 waren es noch rund 500. Der Personalbestand hat sich mehr als halbiert. Trotz rigider Sparmassnahmen betrug der Verlust von SBB Cargo im Jahr 2020 noch immer satte 34 Millionen Franken. Ein weiterer Kahlschlag ist absehbar.

Für Jon Pult, Präsident der Alpen-Initiative, ist die Konsequenz klar: «Jede Angebotsreduktion auf der Schiene spielt dem umweltschädlichen Güterverkehr auf der Strasse zu. SBB Cargo wie auch die weiteren Wettbewerber im Schienentransport müssen daher dringend faire und bessere Wettbewerbsbedingungen erhalten.»

Die Politik hat es versäumt, gleich lange Spiesse für die Güterbahn zu schaffen. Nur eine stark erhöhte Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ermöglicht einen fairen Wettbewerb.

Mit ihrem Alpenfeuer 2021 auf dem Niederbauen setzt die Alpen-Initiative ein Mahnzeichen gegen die widersprüchliche, halbherzige Verlagerungspolitik des Bundes. Es braucht eine volkswirtschaftliche Perspektive für den Schienengüterverkehr in der Fläche. Der freie Wettbewerb unter diesen verzerrten Bedingungen ist gescheitert.

Ab Sonntag 15. August, 12 Uhr, stehen Bilder des Alpenfeuer unter www.alpeninitiative.ch/medien zur Verfügung.

Fünf Stossrichtungen für einen Mindestanteil Schienenverkehr und einen fairen Wettbewerb

Wir brauchen…

  1. einen definierten Mindestanteil der Schiene im Export und Import- sowie im Inlandgüterverkehr. Das Verlagerungsziel von der Strasse auf die Schiene muss ambitioniert sein. Vor allem für den Import und Exportverkehr über längere Distanzen. Dazu braucht es auch einen definierten Mindestanteil Schiene im Inlandtransport.
  2. ein finanzielles Fördersystem, das den Wettbewerbsnachteil für den Schienengüterverkehr in der Fläche ausgleicht. Dieser Ausgleich ist so lange aufrecht zu halten, bis der Strassengüterverkehr seine externen Umwelt- und Wegekosten endlich vollumfänglich deckt.
  3. eine leistungs- und damit wettbewerbsfähige Bahninfrastruktur für die Feinverteilung der Güter. Diese beinhaltet genügend Bedienpunkte und Anschlussgleise für die Feinverteilung in der Fläche. Infrastrukturbauten wie Terminals, Trassen und Gleisanlagen für den Güterverkehr sind zu priorisieren.
  4. strenge Auflagen für den Transport bahnaffinier Güter. Güter wie Kies, Erze, Abfall, Wertstoffe oder Rundholz sollen ab einer gewissen Distanz und Menge nur noch per Bahn transportiert werden dürfen.
  5. Auflagen an die Gleisinfrastruktur für neue Logistikzentren und Gewerbeflächen. Ab einer gewissen Grösse und Güterverkehrsaufkommen müssen diese einen Gleisanschluss anbieten.