2. Röhre am Gotthard
Der Alpenschutzartikel der Schweizerischen Bundesverfassung verbietet seit 1994 den Ausbau von Transitstrassen und damit auch eine zweite Tunnelröhre für den Gotthard-Strassentunnel. In den vergangenen Jahren hat die Strassenlobby immer wieder versucht, dieses Verbot auszuhebeln. Der Versuch mit dem Gegenvorschlag des Parlaments zur Avanti-Initiative des Touring-Clubs der Schweiz endete am 8. Februar 2004 mit einem totalen Fiasko. Das Volk lehnte die Verfassungsänderung mit einer überwältigenden Mehrheit von 63% Nein-Stimmen ab. Im Mai 2011 musste der Kanton Uri erneut über zwei Vorstösse abstimmen, die eine zweite Röhre wollten. Hintergrund dieser Vorstösse war die anstehende Sanierung des Strassentunnels. Das Urner Stimmvolk wollte aber konsequent nichts wissen vom Bau eines weiteren Tunnels für Lastwagen und Autos und lehnte mit 57 resp. 69 Prozent die Vorlagen ab. Eine zweite Gotthardröhre würde den Erfolg der schweizerischen Verkehrspolitik sowie die Rentabilität der Bahninfrastrukturen (NEAT, Bahn 2000) gefährden. Die Folge wären zusätzliche Staus auf den Zufahrtsrampen und in den bereits überlasteten Siedlungsräume der grossen Agglomerationen. Die Täler an der Nord- und Südrampe würden unausweichlich dem Strassenverkehr geopfert.
Alpen-Initiative