Hauptinhalt

2. Röhre am Gotthard

Der Alpenschutzartikel der Schweizerischen Bundesverfassung verbietet seit 1994 den Ausbau von Transitstrassen und damit auch eine zweite Tunnelröhre für den Gotthard-Strassentunnel. In den vergangenen Jahren hat die Strassenlobby immer wieder versucht, dieses Verbot auszuhebeln. Der Versuch mit dem Gegenvorschlag des Parlaments zur Avanti-Initiative des Touring-Clubs der Schweiz endete am 8. Februar 2004 mit einem totalen Fiasko. Das Volk lehnte die Verfassungsänderung mit einer überwältigenden Mehrheit von 63% Nein-Stimmen ab. Im Mai 2011 musste der Kanton Uri erneut über zwei Vorstösse abstimmen, die eine zweite Röhre wollten. Hintergrund dieser Vorstösse war die anstehende Sanierung des Strassentunnels. Das Urner Stimmvolk wollte aber konsequent nichts wissen vom Bau eines weiteren Tunnels für Lastwagen und Autos und lehnte mit 57  resp. 69 Prozent die Vorlagen ab. Eine zweite Gotthardröhre würde den Erfolg der schweizerischen Verkehrspolitik sowie die Rentabilität der Bahninfrastrukturen (NEAT, Bahn 2000) gefährden. Die Folge wären zusätzliche Staus auf den Zufahrtsrampen und in den bereits überlasteten Siedlungsräume der grossen Agglomerationen. Die Täler an der Nord- und Südrampe würden unausweichlich dem Strassenverkehr geopfert.

Sanierung Gotthard-Strassentunnel

Alpen-Initiative

Die Alpen-Initiative (rätoromanisch "Iniziativa da las Alps") ist ein Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Der Verein lancierte die «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative»). Sie wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen.

Alpen-Initiative
Herrengasse 2
Postfach 28
CH-6460 Altdorf
Tel. +41 (0)41 870 97 81
info@alpeninitiative.ch

PC-Konto: 19-6246-9