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Konkrete Beschlüsse

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Das Volk hat dem Verfassungsartikel über die leistungsabhängige Schwerverkehrs-abgabe, kurz LSVA, am gleichen Tag wie der Alpen-Initiative zugestimmt. Da gegen das Gesetz das Refrendum ergriffen worden war, musste das Volk auch darüber nochmals abstimmen; es stimmte 1998 klar zu. Die LSVA ist abgestuft nach erlaubtem Gesamtgewicht und Abgaskategorie und wird auf allen Strassen kilometerabhängig erhoben. Es unterliegen ihr (mit wenigen Ausnahmen) alle in- und ausländischen Gütertransportfahrzeuge über 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht. Der Tarif beträgt maximal 3 Rappen pro Tonnen-Kilometer (ca. 2 €-Cents), für einen 40-Tönner also maximal 1,2 Franken pro Kilometer (ca. 0,8 €). Damit sollen die ungedeckten Wegekosten und die externen Kosten (Lärm, Gesundheit, Unfälle, Gebäudeschäden) abgegolten werden. Die LSVA wurde am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Der Tarif wird schrittweise angehoben. Die Verordnung regelt die Einzelheiten. 

Neue Eisenbahnalpentransversale (NEAT)

Die NEAT ist unabhängig vom Alpenschutzartikel schon im Jahr 1992 vom Volk beschlossen worden. Sie besteht aus je einem Basistunnel am Gotthard (57 km, Fertigstellung ca. 2014) und am Lötschberg (34 km, Fertigstellung 2007), dem Ceneri-Basistunnel und dem Zimmerbergtunnel. Schon kurz nach dem Volksentscheid wurde klar, dass die Finanzierung nicht einfach den späteren BenützerInnen überlassen werden kann. Im Beschluss über die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, kurz FinöV (3. Übergangsbestimmung), wird die Finanzierung von NEAT, Bahn 2000, Anschluss ans Hochgeschwindigkeitsnetz der Nachbarländer und der Lärmschutz an Eisenbahnlinien geregelt. Der Fonds soll mittels zwei Drittel der Erlöse der LSVA, durch Mineralölsteuermittel, Mehrwertsteuer und Kredite vom Kapitalmarkt geäufnet werden. Durch die NEAT erhofft man sich eine Rationalisierung und damit Attraktivitätserhöhung des Bahnverkehrs (Verkürzung der Strecken, weniger Steigungen und damit keine Lokwechsel unterwegs, längere Züge etc.).

Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union

Nachdem das Volk einen Beitritt der Schweiz zum EWR abgelehnt hatte, wurden zwischen der Schweiz und der EU sieben bilaterale Abkommen ausgehandelt, die vom Volk im Jahr 2000 gutgeheissen wurden. Im Landverkehrsabkommen akzeptiert die EU im Prinzip die schweizerische Verkehrspolitik (LSVA, Nacht- und Sonntagsfahrverbot etc.) und bekennt sich zur schrittweisen Einführung der Kostenwahrheit im Verkehr und zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene. Als Gegenleistung zur LSVA hat die EU eine schrittweise Erhöhung des zugelassenen LKW-Gewichts von 28 auf 40 Tonnen eingehandelt. Die Abgabenbelastung wird limitiert. Somit kann die LSVA nicht mehr auf die nach schweizerischem Recht möglichen 3 Rappen pro Tonnenkilometer, sondern nur noch auf 2,7 Rappen angehoben werden. Die Idee einer zusätzlichen Alpentransitabgabe, die vom Bundesrat im Umsetzungskonzept vorgesehen war, ist nicht mehr durchführbar. Aus dieser Erkenntnis wurden vom Parlament als flankierende Massnahmen das Verkehrsverlagerungsgesetz und der Rahmenkredit zur Förderung des Bahngüterverkehrs beschlossen. 

Verkehrsverlagerungsgesetz

Das Gesetz von 1999 legt erstmals das Verlagerungsziel zahlenmässig fest: In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens soll die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf dem Niveau des Jahres 2000 stabilisiert und dann bis zwei Jahre nach Eröffnung des Eisenbahn-Basistunnels am Lötschberg, also bis 2009, auf maximal 650'000 reduziert werden. Im Jahr 2000 wurden 1,4 Mio. Fahrten registriert. Als zusätzliches Verlagerungsinstrument soll eine Verschärfung der Schwerverkehrskontrollen dienen. Das Nachtfahrverbot wird von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe gehoben. 

Güterverkehrsverlagerungsgesetz

Das Verkehrsverlagerungsgesetz wurde 2008 revidiert und wird neu als "Güterverkehrsverlagerungsgesetz" (GVVG) bezeichnet. Die Frist für das Erreichen des Verlagerungsziels wurde hinausgeschoben auf 2018/2019 (zwei Jahre nach Eröffnung des Neat-Basistunnels am Gotthard). Das Parlament hat den Bundesrat dabei auch ermächtigt, mit den Alpenländern, resp. der EU über die Einführung einer Alpentransitbörse zu verhandeln.

Alpen-Initiative

Die Alpen-Initiative (rätoromanisch "Iniziativa da las Alps") ist ein Schweizer Verein, der sich für den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr einsetzt. Der Verein lancierte die «Eidgenössische Volksinitiative zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (umgangssprachlich: «Alpen-Initiative»). Sie wurde am 20. Februar 1994 durch Volk und Stände angenommen.

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