Alpentransitbörse

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Der Markt bringt die Verlagerung auf die Schiene

In der Schweiz dürfen dank der Alpen-Initiative laut Gesetz pro Jahr eigentlich nur maximal 650’000 Lastwagen durch die Alpen fahren. Die Alpentransitbörse (ATB) ist die wirksamste Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen. Die Alpentransitbörse funktioniert so: Ein Staat vergibt jährlich eine begrenzte Anzahl Transitrechte. Diese Rechte werden online gehandelt. Der Markt bestimmt den Preis. Je grösser die Nachfrage, desto höher der Preis für eine Durchfahrt. Auf diese Weise kann die Zahl der Lastwagen rasch auf ein für Mensch und Umwelt tragbares Niveau reduziert werden. Bis eine ATB eingeführt werden kann, sollte eine Alpentransitabgabe (Toll Plus) erhoben werden.

Die Alpen-Initiative fordert seit 2001 die Einführung einer alpenweiten Transitbörse. Die Durchfahrt für einen Lastwagen wäre nur dann erlaubt, wenn er über ein Transitrecht verfügt. Die Alpenländer können selber darüber entscheiden, wie viele Transitfahrten sie vergeben wollen. In der Schweiz ist die Zahl von jährlich maximal 650’000 alpenquerenden Lastwagen im Gesetz verankert. Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz aus dem Jahre 2008 ist auch die Alpentransitbörse gesetzlich verankert. Allerdings wurde bislang wenig unternommen, dieses Instrument gemeinsam mit der EU umzusetzen.

Die Alpentransitbörse ist marktwirtschaftlich, garantiert die freie Wahl des Verkehrsmittels und diskriminiert nicht die ausländischen Transporteure. Eine Studie des Bundesamts für Raumentwicklung kam zum Schluss, dass mit der Alpentransitbörse «ein vorgegebenes Verlagerungsziel zuverlässig, effizient und termingerecht umgesetzt werden kann.»

Die vom Transitverkehr betroffenen Alpenregionen in Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz fordern gemeinsam eine Alpentransitbörse. Der Bundesrat müsste sich laut Gesetz auf europäischer Ebene für die Einführung einer Alpentransitbörse einsetzen. Stattdessen hat er in vorauseilendem Gehorsam kapituliert.

Alpentransitabgabe kann zur Verlagerung beitragen

Bis eine ATB implementiert wird, wäre die Einführung einer Alpentransitabgabe (ATA) eine sinnvolle Massnahme zur Verlagerung des Transit-Güterverkehrs auf die Schiene und zum Schutz des besonders betroffenen Alpenraums. Das Prinzip der ATA ist simpel: Jede Fahrt eines Lastwagens durch die Alpen würde eine Abgabe kosten. In der EU gibt es bereits ein vergleichbares Instrument, nämlich Toll Plus. Damit kann in den Alpenregionen pro km eine deutlich höhere Maut verlangt werden. Dabei können auch Ausnahmen für regionale Verkehre gemacht werden.

Mit dem 2019 offiziell nicht erreichten Verlagerungsziel von 650’000 alpenquerenden Lastwagen besteht nun eine erhöhte Dringlichkeit, geeignete Massnahmen wie beispielsweise die ATA einzuführen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür könnten von den Parlamenten relativ leicht geschaffen werden.

Bereits seit vielen Jahren wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA nicht ausgereizt. Dies, obwohl die externen Kosten des Schwerverkehrs bei weitem nicht gedeckt sind. Solange der Handlungsspielraum gemäss Landverkehrsabkommen bezüglich der Höhe der LSVA in der Schweiz nicht ausgereizt ist, wäre eine ATA ein geeignetes Mittel, zur Verlagerung der Güter auf die Schiene beizutragen.

Factsheet Alpentransitbörse (PDF)

Unsere Forderungen

  • Einführung einer Alpentransitbörse im Alpenraum.
  • Einführung einer alpenweiten Alpentransitabgabe (Toll Plus). Diese Alpentransitabgabe kann später durch eine Alpentransitbörse ersetzt werden.

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