Ausgleichszahlungen

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Für Strasse und Bahn gelten nicht gleich lange Spiesse

Im hart umkämpften Gütertransportmarkt wird die Bahn gegenüber der Strasse benachteiligt. Die Schweiz unterstützt deshalb den alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene finanziell. Für jeden per Bahn transportierten Container bezahlt der Bund 128 Franken. Für jeden Lastwagen, der auf einem Huckepack-Zug durch die Alpen rollt, 335 Franken (Stand 2016). Ohne diese Zahlungen käme die Verlagerung der Gütertransporte auf die Schiene nicht voran. Erst wenn gleiche Marktbedingungen herrschen, dürfen diese Zahlungen eingestellt werden.

Güterzüge werden stark kontrolliert – Lastwagen viel zu wenig. Auf der Strasse werden Hungerlöhne bezahlt – auf der Schiene wird das Arbeitsrecht eingehalten. Die Bahn zahlt für jeden gefahrenen Kilometer einen Trassenpreis – Lastwagen nutzen die meisten Strassen in Europa praktisch gratis.

Der Güterverkehr auf der Strasse belastet die Umwelt und schädigt die Gesundheit von Mensch und Tier. Er produziert zudem viel CO2 und trägt zur Erwärmung des Klimas bei, ganz im Gegensatz zur Bahn. Wie können die beiden Transportmittel unter solch ungleichen Bedingungen konkurrenzfähig sein?

Die Förderung der Bahn ist wichtig. Deshalb werden in der Schweiz der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) und die «Rollende Landstrasse» (RoLa) unterstützt. Beim UKV werden Container und Sattelauflieger mit der Bahn transportiert. Bei der RoLa fahren Zugfahrzeug und Sattelauflieger  auf einem Bahnwaggon mit. Das Verlagerungsziel lässt sich nur erreichen, wenn die Ausgleichszahlungen beibehalten werden. Diese Unterstützung wird überflüssig, sobald in den Alpen eine Alpentransitbörse (ATB) eingeführt wird. Mit einer Alpentransitbörse herrschen automatisch gleiche Bedingungen zwischen Strasse und Schiene im Transitverkehr.

Unsere Forderungen

  • Beibehaltung der Abgeltungen für den kombinierten Verkehr und die Rola mindestens auf dem heutigen Niveau.
  • Reduktion der Trassenpreise – das ist der Preis, den die Bahn für die Nutzung der Infrastruktur bezahlt – für den alpenquerenden Güterverkehr.
  • Einführung einer Alpentransitbörse: Mit einer ATB können die Ausgleichzahlungen reduziert werden, da somit im alpenquerenden Güterverkehr gleich lange Spiesse geschaffen würden.

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