18. Dezember 2019

Zur kurzfristigen Unterstützung des Verlagerungsprozesses setzt der Bundesrat auf eine befristete Weiterführung der Betriebsabgeltungen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr. Die Schweizer Güterverkehrsbranche fordert jedoch zusätzliche Massnahmen, um die erfolgreiche Verlagerung im Alpentransit weiterzuführen. Konkret sollen die Abgeltungen länger garantiert und die Mittel höher sein. Die Alpen-Initiative unterstützt diese Forderung. Mindestens bis das Verlagerungsziel erreicht ist, muss der Bund den kombinierten Verkehr fördern. Zusätzlich verlangt sie strassenseitige Massnahmen wie die maximale Ausschöpfung der LSVA oder die Einführung einer Alpentransitabgabe.

Der Bundesrat setzt auf eine befristete Weiterführung der Betriebsabgeltungen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr bis 2026. Die im Finanzplan bereits vorgesehenen Fördermittel für die Jahre 2022 und 2023 sollen um 10 bzw. 15 Millionen Franken erhöht und für die Jahre 2024 bis 2026 neu durchschnittlich 30 Millionen Franken pro Jahr betragen. Die Schweizer Güterverkehrsbranche fordert nun aber zusätzliche Massnahmen. Konkret sollen die Förderung bis zum Ausbau der Zulaufstrecken im Jahr 2030 garantiert und die Fördermittel ab 2024 jährlich 55 Millionen Franken betragen. Das wäre ein etwa halb so hoher Betrag, im Vergleich zu den aktuellen Betriebsbeiträgen. Zusätzlich macht sich die Branche für einen Schweizer Staatsvertrag mit Belgien und Frankreich zum Ausbau des linksrheinischen Korridors für mehr Kapazität und Versorgungssicherheit stark.

Die Alpen-Initiative ist erfreut, dass die Branche eine ihrer langjährigen Forderungen bestätigt. «Solange das Verlagerungsziel nicht erreicht ist, müssen die Betriebsabgeltungen weitergeführt werden», sagt Jon Pult, Nationalrat und Präsident der Alpen-Initiative. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus. Mit der Branchenforderung kann wohl das heutige Niveau an alpenquerenden Lastwagenfahrten gehalten werden. Um das Verlagerungsziel mittelfristig zu erreichen, sind noch weitere Massnahmen nötig – auch strassenseitig. «Unserer Gesellschaft entstehen jährlich massive ungedeckte Kosten durch den Strassentransport. Um Kostenwahrheit und gleich lange Spiesse zwischen der Bahn und der Strasse zu schaffen, muss die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) maximal ausgeschöpft oder eine Alpentransitabgabe für den Schwerverkehr eingeführt werden», hält Jon Pult fest.

In einem zweiten Schritt muss bei der LSVA möglichst bald auch der CO₂-Ausstoss des jeweiligen Fahrzeugs berücksichtigt werden. So werden Umwelt- und Klimaschäden fair und verursachergerecht abgegolten. Ganz nach dem Motto: Wer mehr CO₂ emittiert, zahlt auch mehr. Zusätzlich wird so die vom Stimmvolk gewünschte Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene gefördert. Denn die klimafreundlichste Alternative im Güterverkehr bleibt die elektrisch betriebene und mittels erneuerbarer Energien gespiesene Güterbahn.

Zur Medienmitteilung von Hupac