Condizioni generali

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Condizioni generali di participazione alle escursioni del’Iniziativa delle Alpi (in tedesco).

Allgemeine Bedingungen für Wanderungen mit der Alpen-Initiative

1. Unser Angebot

Auf unseren Wanderungen gewinnen die Teilnehmenden einen vertieften Einblick in Natur und Landschaft sowie Kultur und aktuelle Probleme einer Alpenregion.

Seit 1990 bietet der Verein Alpen-Initiative Wanderungen an. Die Alpen-Initiative ist keine kommerzielle Reiseanbieterin. Die Tourenleiterinnen und -leiter sind erfahrene Bergwanderer oder Alpinistinnen. Sie kennen die Region und sind sprachgewandt. Nicht alle verfügen über eine spezielle Ausbildung. Unsere Tourenleiterinnen und -leiter freuen sich, in ihrer Freizeit mit anderen Menschen in den Bergen unterwegs zu sein und so einen konkreten Beitrag für Alpen-Initiative zu leisten.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen unbedingt über Erfahrung im Bergwandern, eine gute Kondition und Trittsicherheit im alpinen Gelände verfügen. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Anforderungen der Wanderung gut zu bewältigen, ohne die Gruppe zu behindern. Die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet.

Die Wanderungen sind in der Regel anspruchsvoll. Die Etappen sind manchmal lang, die Höhenunterschiede gross, das Wetter schlecht. Wir wandern auch bei Regen und Wind! Zudem muss bei vielen Wanderungen das Gepäck für eine ganze Woche im Rucksack mitgetragen werden. Schliesslich wird oft in einfachen Berghütten und Gasthäusern, gelegentlich auch im Massenlager übernachtet.

Wie oben beschrieben, sind unsere Wanderungen kein kommerzielles, sondern ein Vereinsangebot. Alle Teilnehmenden sind oder werden deshalb im aktuellen Kalenderjahr Mitglied des Vereins Alpen-Initiative.

3. Unsere Leistungen

Unser Wandersekretariat in Brig ist für die Organisation der Wanderungen verantwortlich.

Im Pauschalpreis für eine Wanderung sind inbegriffen:

  • Das Kennenlernen einer faszinierenden Alpenregion.
  • Die Organisation und Begleitung durch sprach- und ortskundige Tourenleiterin oder -leiter.
  • Eine zweite Begleitperson.
  • Übernachtung mit Nachtessen und Frühstück in Unterkunft gemäss Beschreibung.
  • Die im Programm vorgesehenen Fahrten mit Bahn, Postauto und Seilbahnen.

Nicht inbegriffen sind:

  • Die Kosten für An- und Heimreise.
  • Das Picknick unterwegs (Pausenverpflegung, Mittagessen).
  • Getränke

4. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Die Teilnehmenden melden sich über das Anmeldeformular im Internet an. Die Anmeldung ist verbindlich und wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die Alpen-Initiative rechtsgültig. Die Gruppengrösse jeder Wanderung ist begrenzt.

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist bei Wanderwochen innerhalb von 30 Tagen eine Anzahlung von 200 CHF zu leisten. Ungefähr sechs Wochen vor Beginn der Wanderung erhalten die Teilnehmenden detaillierte Reiseinformationen und die Rechnung für den Restbetrag. Dieser ist bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Wanderung fällig. Bei kürzeren Wanderungen ist der volle Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen.

5. Durchführung und Rücktritte

Sagt die Alpen-Initiative eine Wanderung ab – beispielsweise infolge zu wenig Anmeldungen – erhalten die Teilnehmenden den vollen Betrag zurückerstattet. Eine Wanderwoche wird mindestens drei Wochen vor Wanderbeginn abgesagt, eine vier Tage dauernde oder kürzere Wanderung kann auch kurzfristiger abgesagt werden.

Bei Rücktritten von Teilnehmenden nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung muss eine Entschädigung für Umtriebe von 200 CHF entrichtet werden. Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Wanderbeginn und kann keine Ersatzperson gestellt werden, ist der gesamte Pauschalbetrag der Wanderung geschuldet. Eine Ersatzperson muss sich schriftlich anmelden und diese AGB bestätigen, insbesondere muss auch sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Wer während der Wanderung aussteigt, bezahlt den gesamten Betrag.

Covid-Regelung
Die Gesundheit der Wandernden und aller Beteiligten geniesst auf unseren Wanderungen höchste Priorität. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die vor Ort geltenden Schutzmassnahmen wie Mindestabstände und Hygieneregeln in Bezug auf das Coronavirus einzuhalten. Unsere Wanderungen finden nur statt, wenn das Reiseland nicht auf der Quarantäneliste des BAG steht und nur, wenn Personen aus der Schweiz im Reiseland nicht in Quarantäne müssen. Wir entscheiden 30 Tage vor der Abreise über die Durchführung. Sollten sich die Quarantänebestimmungen danach noch ändern, annullieren wir die Wanderreise notfalls auch kurzfristiger. Das finanzielle Risiko trägt die Alpen-Initiative. Sagen wir eine Wanderung ab, erstatten wir den bereits einbezahlten Betrag vollumfänglich zurück.

6. Versicherung

Die Versicherung gegen persönliche Risiken ist Sache der Teilnehmenden. Wir empfehlen, eine angemessene Unfallversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Versicherung für die Annullierung von Reisen abzuschliessen. Die Teilnehmenden anerkennen ausdrücklich, dass bei Wanderungen in den Bergen trotz sorgfältiger Begleitung gleichwohl ein Restrisiko besteht. Dafür kann die Alpen-Initiative nicht belangt werden.

Der Verein Alpen-Initiative verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die in der Nebentätigkeit als Reiseveranstalter des Vereins und seiner Hilfspersonen (ehrenamtlich tätige Tourenleiterinnen und -leiter) entstehen.

Allfällige Ansprüche an die Haftpflichtversicherung der Alpen-Initiative sind unverzüglich bei der Geschäftsstelle anzumelden. Die Anerkennung von Forderungen obliegt einzig der Versicherung. Sie führt die Verhandlungen mit der geschädigten Person verbindlich und in Vertretung der Alpen-Initiative. Jegliche weiter gehende Haftung lehnt die Alpen-Initiative ab.