Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA

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Lastwagenunternehmer müssen für verursachte Kosten aufkommen

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Element der Verlagerungspolitik. Das Prinzip ist einfach: Lastwagentransporteure sollen für die Kosten aufkommen, die sie verursachen. Das heisst nicht nur für die Nutzung der Strassen, sondern zum Beispiel auch für die Luftverschmutzung und den Lärm. Dank der LSVA konnte die Eisenbahn ihre Konkurrenzfähigkeit steigern. Doch es sind weitere Anpassungen nötig.

Die Höhe der LSVA ist zwischen der EU und der Schweiz vertraglich geregelt. Für die Transitfahrt Basel-Chiasso darf die Schweiz höchstens 325 Franken verlangen. Die Höhe der LSVA, die ein Transporteur entrichten muss, ist abhängig von der Euro-Kategorie. Diese Kategorien beruhen auf dem Schadstoffausstoss der Fahrzeuge. Generell gilt: Je neuer ein Lastwagen ist, desto umweltfreundlicher ist er und desto weniger muss für die Durchfahrt durch die Schweiz bezahlt werden.

Die Schweiz hat noch nie den Maximalbetrag von 325 Franken verlangt. Aktuell liegt der Preis bei unter 300 Franken für die Strecke Basel-Chiasso. Das System hat überdies zwei grosse Probleme: Erstens bezahlen die Lastwagen-Unternehmer bis heute nicht alle Kosten, die sie zum Beispiel im Bereich Gesundheit oder Klimawandel verursachen. Die Lücke beträgt ungefähr 1.4 Milliarden Franken pro Jahr. Zweitens ist die Differenzierung nach Euro-Klassen überholt: Denn die Erneuerung des Fuhrparks schreitet rasch voran und somit gehören bald alle Lastwagen der neuesten respektive der kostengünstigsten Kategorie an; auch wird das System der Euro-Klassen nicht weiterentwickelt. Das führt dazu, dass die LSVA ihre Verlagerungswirkung verliert und die Einnahmen aus der LSVA laufend abnehmen. Dem Bund und den Kantonen entgehen dadurch beträchtliche Einnahmen.

In der EU sind Bestrebungen im Gange, die Abgaben des Strassengüterverkehrs auf CO2-Emissionen abzustützen. Nach diesem Modell könnte auch die LSVA berechnet werden. Der Preis für eine alpenquerende Fahrt fiele dann höher aus, je mehr CO2 ein Lastwagen ausstösst.

Unsere Forderungen

  • Erhöhung der LSVA auf den maximalen Wert: So lange dies nicht der Fall ist, soll eine Alpentransitabgabe basierend auf dem europäischen Toll Plus eingeführt werden.
  • Einführung einer Abstufung der LSVA nach CO2-Emissionen: In Zukunft sollen Lastwagen, die viel CO2 ausstossen, mehr bezahlen als emissionsarme Fahrzeuge.

20 Jahre LSVA: Wegmarken in der Geschichte eines Verlagerungsinstruments

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist seit 1.1.2001 in Kraft. Wegweisend war 1994 das Volks-Ja zur Alpen-Initiative. Bevor die LSVA zur Erfolgsgeschichte wurde, musste sie mehrere Hürden überwinden. Die bevorstehende Revision läutet die Zukunft ein.

 27.09.1992 Das Schweizer Stimmvolk nimmt den Bundesbeschluss zum Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT (kurz Alpentransit-Beschluss) mit 64 % Ja-Stimmen an.

20.02.1994 Das Schweizer Stimmvolk nimmt die Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (Alpen-Initiative) überraschend mit 51.9 % Ja-Stimmen an.

11.09.1996 Der Bundesrat reicht den Entwurf zum Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe beim Parlament ein.

19.12.1997 Nationalrat und Ständerat stimmen dem Gesetz zur LSVA in der Schlussabstimmung zu.

30.04.1998 Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG reicht Unterschriften für ein Referendum gegen das Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ein.

27.09.1998 57,2 Prozent der Stimmbevölkerung nehmen in der Volksabstimmung das Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe an.

21.06.1999 Die Schweiz unterzeichnet das Landverkehrsabkommen mit der EU. Es verankert die Verlagerungspolitik und die Ausgestaltung der LSVA in einem gesamteuropäischen Kontext.

21.05.2000 Das Landverkehrsabkommen wird im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I durch das Volk mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen.

01.01.2001 Das Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe tritt in Kraft. Die LSVA wird eingeführt zum Satz von 1.6 Rp/tkm, gleichzeitig wird höchstzulässige Gesamtgewicht für Lastwagen von 28 auf 34 Tonnen erhöht.

01.06.2002 Das Landverkehrsabkommen tritt in Kraft.

01.01.2005 Der LSVA-Abgabesatz steigt auf 2.44 Rp/tkm und die Gewichtslimite auf 40 Tonnen.

01.01.2008 Erhöhung der LSVA auf 2.7 Rp/tkm und Abklassierung: Die Euro -0-, -1- und -2-Fahrzeuge werden in die teuerste, die Euro-3-Fahrzeuge in die mittlere und die Euro-4- und -5-Fahrzeuge in die günstigste Tarifklasse eingeteilt.

01.01.2017 Abklassierung: Neu werden die Euro-3-Fahrzeuge in die teuerste Abgabekategorie und die Euro 4- und Euro 5- Fahrzeuge in die mittlere Abgabekategorie eingereiht. 

01.11.2019 Der Bundesrat beschliesst, im Verlagerungsbericht 2021 Stossrichtungen zur Weiterentwicklung der LSVA zu präsentieren. 01.01.2021 20 Jahre-Jubiläum der LSVA. 

01.07.2021 Abklassierung der Fahrzeuge der Normen Euro 4 und 5 in die tiefste und damit teuerste Kategorie.

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