Axenstrasse

Startseite / Portfolio / Axenstrasse

Axenstrasse

Die Kantone Uri und Schwyz wollen im Auftrag des Bundesamts für Strassen die Nationalstrasse A4 Axenstrasse zwischen Brunnen SZ und Flüelen UR ausbauen: Geplant ist eine neue Streckenführung mit Tunnels, die parallel zur bestehenden Strasse verläuft. Die Alpen-Initiative hat auf rechtlichem Weg gegen dieses Luxusprojekt gekämpft, welches dem Geist der Alpen-Initiative widerspricht.

Beim Verkehrsdepartement (Uvek) wurden 2014 und 2015 zwei Einsprachen der Umweltverbände gegen das ganze Projekt eingereicht. Im Fall «neue Axenstrasse» ging es um die sogenannte Aufklassierung der neuen Axenstrasse durch den Bundesrat: Die neue Strasse wird nicht mehr als Nationalstrasse der 3. Klasse (für alle Strassenbenützer inklusive Langsamverkehr) geplant wie die bisherige Axenstrasse, sondern als parallel zur bestehenden Strasse erstellte neue Nationalstrasse der 2. Klasse (nur Motorfahrzeuge). Diese Aufklassierung liege in der Kompetenz des Bundesrates, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard Ende 2014 in der Bundesversammlung.

Das bestritten die Umweltverbände vehement. Sie verwiesen auf die parlamentarischen Debatten zum ersten Netzbeschluss für die Nationalstrassen im Jahre 1960, der bis heute nie geändert wurde. Damals ging es unter anderem um die Kompetenzen bei der Umklassierung von Nationalstrassen. Das Parlament entschied, der Bundesrat dürfe Nationalstrassen nur in eng begrenzten lokalen Bagatellfällen umklassieren. Die Umweltverbände kritisierten, die Umklassierung der neuen Axenstrasse sei keinesfalls ein Bagatellfall. Für die Aufklassierung am Axen fehle die gesetzliche Grundlage, denn es hätte hier einen Beschluss der Bundesversammlung gebraucht.

«Ein solches Vorgehen ist wohl einmalig in der Schweiz», sagte Rechtsanwalt Martin Pestalozzi. Er vertrat die im interkantonalen Axen-Komitee zusammengeschlossenen Umweltverbände. «Der relevante Punkt bei der neuen Axenstrasse ist, dass sie rechtswidrig und damit gar nicht bewilligungsfähig ist.»

Hinzu kamen weitere Einwände gegen die neue Axenstrasse. Die neue hochrangige Strasse steht im Widerspruch zur Alpenkonvention. Wenn alles wie geplant gebaut wird, stehen am Axen mit der alten und mit der neuen Strasse vier Spuren zur Verfügung. Dieser Kapazitätsausbau widerspricht dem Alpenschutzartikels in der Verfassung.

Ende April 2020 hat das UVEK die Plangenehmigung erteilt. Die Einsprachen wurden nur teilweise gutgeheissen. Die Umweltverbände haben daraufhin eine Beschwerde gegen diese Plangenehmigung erhoben. Die Einsprachepunkte gegen das Projekt konnten nicht entkräftet werden und sind nach wie vor valide. Die Umweltverbände waren auch bereit, mit den Kantonen über Verhandlungen eine gütliche Einigung zu erzielen.

Entscheid Bundesverwaltungsgericht

Trotz fragwürdiger Begründung und für die Umweltorganisationen nicht zufriedenstellenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts der Zulassung des Projekts «neue Axenstrasse» erwogen die Umweltorganisationen keinen Weiterzug an das Bundesgericht. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt dem Bundesrat, bei Fragen der Aufklassierung in die Zuständigkeit des Parlaments einzugreifen und dessen Kompetenzen zu übernehmen. Ein richtungsweisendes Urteil für zukünftige Aufklassierungen von Strassen 3. Klasse. Und gewissermassen eine Verwässerung der Gewaltenteilung unseres politischen Systems. Auch ging das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Alpenkonvention ein, welche eine Erhöhung der Strassenkapazität auf den Transitrouten durch die Alpen untersagt. Damit wird die Alpenkonvention zu einem nutz- und wertlosen Papier degradiert.

Mit dem Entscheid wurde auch akzeptiert, dass die gewählte Linienführung mit einem möglichen NEAT-Ausbau kollidiert.

Ganz erfolglos waren die Umweltorganisationen aber nicht, wurde doch vom Bundesverwaltungsgericht klar festgehalten, dass die bestehende Axenstrasse zur Ortserschliessung und zur sicheren und attraktiven Strasse für den Fuss- und Veloverkehr umgestaltet werden muss. Erst wenn diese flankierenden Massnahmen umgesetzt sind, darf die «neue Axenstrasse» in Betrieb genommen werden. Ansonsten entstehe eine erhebliche und unzulässige Kapazitätserhöhung.

Die Alpen-Initiative und die anderen Umweltorganisationen begleiten den Prozess der Anpassungen an der heutigen Axenstrasse weiterhin aufmerksam, damit die gerichtlich festgelegten verkehrsberuhigenden Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden und es auf der Transitachse zu keiner Kapazitätserhöhung kommt. Dies ist insofern nötig, da die beiden Kantone Schwyz und Uri die Anpassungen an der heutigen Axenstrasse verfahrensmässig vom Tunnelprojekt «neue Axenstrasse» getrennt haben. Dadurch wird ein zweites Planungsverfahren notwendig, in dem durch einen frühzeitigen Miteinbezug der Umweltorganisationen eine weitere Einsprache verhindert werden kann.

Unsere Forderungen

  • Keine Erhöhung der Strassenkapazität auf Transitachsen im Alpenraum und im inneralpinen Verkehr, so auch nicht am Axen (Einhaltung von Alpenschutzartikel und der Alpenkonvention).
  • Sicherstellung, dass die bestehende Axenstrasse zur Ortserschliessung und zur sicheren und attraktiven Strasse für den Fuss- und Veloverkehr umgestaltet wird.

Aktuelle Beiträge

  • Strassenausbau