1. September 2022

Interkantonales Axenkomitee für eine vernünftige Verkehrspolitik

Medienmitteilung zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Die Umweltschutzorganisationen haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ihrer Beschwerde gegen das Projekt «neue Axenstrasse» eingehend geprüft und beschlossen, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu verzichten. Sie werden sich dafür einsetzen, dass Bund und Kantone ein wirksames Projekt zur Umgestaltung der heutigen Axenstrasse zur sicheren und attraktiven Strasse für den Fuss- und Veloverkehr ausarbeiten und umsetzen.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist nach Ansicht der Umweltorganisationen in vielen Punkten fragwürdig begründet und auch im Ergebnis stossend. Unter anderem lässt das Bundesverwaltungsgericht zu, dass der Bundesrat einen ganzen Nationalstrassenabschnitt aufklassiert, obwohl von Gesetzes wegen das Parlament für Klassierungen zuständig ist. Es akzeptiert auch, dass im Raum Ingenbohl eine Linienführung gewählt wird, die mit einem späteren NEAT-Ausbau kollidiert. Die Alpenkonvention, die eine Erhöhung der Strassenkapazität auf den Transitrouten durch die Alpen untersagt, wird vom Bundesverwaltungsgericht als nicht massgeblich erachtet und dieses wichtige internationale Vertragswerk dadurch zum zahnlosen Papiertiger degradiert. Es ist auch bedauerlich und unverständlich, dass Projekte wie die neue Axenstrasse gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht auf ihre Auswirkungen auf das Klima beurteilt werden müssen.

Flankierende Massnahmen sind zwingend

Mit den Beschwerden gegen das Projekt haben die Umweltorganisationen jedoch einige substanzielle Erfolge und Verbesserungen erzielen können. In den Entscheiden wurde klar festgehalten, dass die bestehende Axenstrasse zur Ortserschliessung für Sisikon, Riemenstalden und Morschach sowie zur sicheren und attraktiven Strasse für den Fuss- und Veloverkehr umzugestalten ist und deren Leistungsfähigkeit durch flankierende Massnahmen reduziert werden muss. Ohne diese Massnahmen würde Sisikon nicht wesentlich entlastet. Das Bundesverwaltungsgericht hält zudem klar fest, dass die «neue Axenstrasse» erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse umgesetzt worden sind. Andernfalls entstünde eine erhebliche, unzulässige Kapazitätserhöhung. Die Kantone hatten dies anders interpretiert.

Nach eingehender Analyse sind die Umweltorganisationen daher zum Schluss gekommen, auf einen Weiterzug ihrer Beschwerde zu verzichten. Es liegt in erster Linie an Bundesrat und Parlament, auf dem Weg der Gesetzgebung die Weichen für eine Zukunft zu stellen, in der nicht mehr die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs im Vordergrund stehen. Der Bau neuer Nationalstrassen geht nach Ansicht der Umweltorganisationen an den heutigen Notwendigkeiten vorbei. Denn neue Strassen tragen nichts zur Bewältigung der bedrohlichen Klima- und Biodiversitätskrise bei, sondern verschärfen diese noch.

Umweltorganisationen bleiben wachsam

Entgegen ursprünglichen Versprechen haben die Kantone die vorgesehene Anpassung der heutigen Axenstrasse an ihre neue Funktion verfahrensmässig vom Tunnelprojekt «neue    Axenstrasse» getrennt. Es wird deshalb ein zweites Plangenehmigungsverfahren notwendig werden. Die Umweltorganisationen plädieren an die verantwortlichen Planerinnen und Planer des Bundes und der Kantone Schwyz und Uri, den gerichtlichen Festlegungen folgend auf der heutigen Axenstrasse tatsächlich wirksame verkehrsberuhigende Massnahmen vorzusehen. Durch einen frühen Miteinbezug der Umweltorganisationen kann verhindert werden, dass diese nach Projektauflage erneut Einsprache einreichen müssen. Die Umweltorganisationen werden das Projekt jedenfalls weiterhin aufmerksam begleiten.

Die Umweltorganisationen werden auch darauf achten, dass das verbleibende zweispurige Teilstück der Axenstrasse zwischen Gumpisch und dem Flüelertunnel nicht auch noch ausgebaut wird. Dieser Engpass trägt nämlich wesentlich dazu bei, dass der Gotthardverkehr im Urner Oberland auf der Autobahn bleibt und nicht auf die Kantonsstrasse ausweicht. Er hilft auch mit, den Verkehr auf der H8 über den Sattel und dem bereits heute überlasteten Seedamm Pfäffikon-Rapperswil in Grenzen zu halten.

Dank Einsprache verstärkte Gumpisch-Galerie

Die Verzögerungen bei der Plangenehmigung der neuen Axenstrasse sind nur zu einem kleinen Teil auf die gemeinsame Einsprache der Alpen-Initiative, des Verkehrs-Clubs der Schweiz und der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz zurückzuführen. Denn das UVEK, das als erste Instanz fünfeinhalb Jahre für die Ausarbeitung seines Entscheids benötigte, hatte neben der Einsprache der Umweltorganisationen 56 weitere Einsprachen zu behandeln. Das Bundesverwaltungsgericht benötigte seinerseits zwei Jahre für sein Verfahren. Ein positiver Nebeneffekt der langen Verfahrensdauer war, dass dadurch noch rechtzeitig vor Baubeginn bemerkt wurde, dass die geplante Galerie am Gumpisch gegen die dort zu erwartenden Steinschläge nicht ausreichend wäre, sondern deutlich verstärkt werden muss.

Die Organisationen warnen vor der Illusion, die Verkehrssicherheit könne durch die neuen Tunnel wesentlich verbessert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die schwersten Unfälle in nicht-richtungsgetrennten Schnellstrassen-Tunnels, wie sie am Axen realisiert werden sollen, passieren. Sie rufen deshalb das zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) dazu auf, mit tieferen Tempolimiten und baulichen Massnahmen schon auf der heutigen Axenstrasse wie auch in den zukünftigen Tunnels das Unfallrisiko zu senken.