18. Juni 2000

Der durch eine zweite Röhre erzeugte Mehrverkehr bewirkt 500 bis 1000 mal mehr Luftverschmutzung als der gelegentlich auftretende Stau. Das Brandrisiko im Gotthardtunnel ist durch einen obligatorischen Eisenbahnverlad der Lastwagen zwischen Göschenen und Airolo zu reduzieren. Es sind alle möglichen Massnahmen zu prüfen, mit denen unter Berücksichtigung des Umweltschutzgesetzes und des Alpenschutzartikels kurzfristig bis zur Eröffnung der NEAT die Verkehrssituation verbessert werden kann.

Eine zweite Röhre am Gotthard würde im Jahresmittel mindestens 10% zusätzlichen Verkehr auf der Strasse erzeugen. Dieser Verkehr bewirkt je nach Schadstoff 500 bis 1000 mal mehr Emissionen als der Stau, der nur während drei bis vier Prozent der gesamten Betriebszeit auftritt. Eine zweite Röhre stände im diametralen Gegensatz zur Zielsetzung des Alpenschutzartikels, welcher einen Schutz der Alpen gegen die negativen Auswirkungen des Transitverkehrs verlangt. Der Gotthardstrassentunnel ist weit sicherer als der Durchschnitt der offen geführten zweispurigen Autostrassen. Allerdings stellen Fahrzeugbrände im Tunnel ein spezielles Risiko dar. Bis jetzt war aber kein einziger der rund 30 Brände im Gotthardtunnel auf eine Kollision zurückzuführen, alle waren das Ergebnis von Selbstentzündungen. Das Risiko kann massiv reduziert werden, wenn der Schwerverkehr gemäss Beschluss des Parlamentes weiträumig auf die Schiene verlagert wird. Die verbleibenden Lastwagen sind obligatorisch auf eine zu errichtende rollende Landstrasse durch den parallelen Eisenbahntunnel zu verweisen. Mit der NEAT werden ab 2012 riesige zusätzliche Kapazitäten für den alpenquerenden Verkehr zur Verfügung stehen. Wird gleichzeitig mit dem Bahntunnel die zweite Strassentunnelröhre gebaut, so drohen riesige Überkapazitäten. Wie in der vor Wochenfrist eingereichten Motion von Nationalrat Fabio Pedrina (SP/TI) verlangt, sind deshalb alle möglichen Massnahmen zu prüfen, um kurzfristig für die Übergangszeit bis zur Eröffnung der NEAT die Verkehrssituation unter Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzgesetzes und des Alpenschutzartikels zu verbessern.