18. März 2008

Die grosse Zahl der heute gewährten „Ausnahme“-Bewilligungen für Ausnahmetransporte sowie vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot genügen dem restriktiven Anspruch des Gesetzes nicht. Die Alpen-Initiative fordert deshalb, dass Ausnahmen Ausnahmen bleiben und die neue Verkehrsregelnverordnung (VRV) entsprechend gestaltet wird.

Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
Der Bundesrat ist gemäss Strassenverkehrsgesetz grundsätzlich nicht dazu verpflichtet Ausnahmen von den geltenden Vorschriften über Masse und Gewichte zu gewähren. Mit dieser Tatsache im Hinterkopf soll die neue Verkehrsregelnverordnung (VRV) ausgestaltet werden. Die neue Verordnung will jedoch nicht die Zahl der Ausnahmen reduzieren, sondern zielt darauf ab, neue Regelfälle zu schaffen. Das bestehende Gesetz sieht Ausnahmen allerdings einzig für Einzelfälle vor, wenn diese unver-meidbar und unumgänglich sind.

Die Alpen-Initiative lehnt die Schaffung einer Kategorie von bewilligungsfreien Ausnahmetransporten ab. Zudem fordert sie klare Grenzen und Kriterien für bewilligungspflichtige Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge. Das Kriterium des „unteilbaren Ladeguts“ muss klarer umschrieben werden und es müssen Obergrenzen für bewilligungsfähige Transporte festgelegt werden. Die Alpen-Initiative kritisiert weiterhin das Kriterium der „unzumutbaren Kosten“. Kosten sind für ein Unternehmen nicht zumutbar oder unzumutbar, sondern einfach mehr oder weniger hoch, und dadurch ist ein Geschäft rentabel oder nicht.

Sonntags- und Nachtfahrverbot
Für das Sonntags- und Nachtfahrverbot sieht das Gesetz überhaupt keine Ausnahmen vor. Die Gewährung von Ausnahmen ist deshalb äusserst restriktiv zu handhaben. Die Sperrzeiten wurden vom Parlament 1999 ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen, wodurch die Wichtigkeit des Nacht- und Sonntagsfahrverbotes bestätigt wird. Die Alpen-Initiative lehnt deshalb die Befreiung von der Bewilli-gungspflicht in den vorgeschlagenen Fällen ab.

Jährliche Statistik nötig
Die Alpen-Initiative hat den Eindruck, dass in den letzten Jahren die Liste der Ausnahmen der hier angesprochenen Beschränkungen immer länger geworden ist und folglich auch die Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte bzw. Nacht- und Sonntagsfahrten zugenommen haben. Damit diese schleichende Erosion nicht weitergehen kann, fordert die Alpen-Initiative eine jährliche Evaluation.