21. August 2006

cos. Immer noch Ferienstimmung? Scheint so beim Anblick der sieben faulenzenden Bundesräte. Sie lassen sich vom leibhaftigen Teufel zum Nichtstun verführen und verschliessen die Augen vor dem Schwerverkehr, der täglich über die Schweizer Alpen donnert. Damit rächt sich der Teufel dafür, dass er vor langer Zeit beim Bau der Teufelsbrücke um den abgemachten Lohn betrogen wurde.

Wenn wir die sieben Untätigen nicht endlich wach rütteln, werden sie noch lange faul herumliegen! Darum macht die Alpen-Initiative mit verschiedenen Aktivitäten Druck auf den Bundesrat. Mit der Volksvernehmlassung, welche die Forderungen zur Einhaltung des Verlagerungsziels unterstreicht. Und mit der Kampagne „forza 2009!“, die zurzeit im Mittelland unterwegs ist. Falls die Landesregierung wie bis anhin untätig bleibt und den vom Volk beschlossenen Alpenschutzartikel nicht umsetzt, erhebt die Alpen-Initiative als nächsten Schritt eine Aufsichtsbeschwerde beim Parlament gegen den Bundesrat. Schlag ins Gesicht Der Alpenschutzartikel gibt dem Bundesrat seit 12 Jahren die Kompetenz und den klaren Auftrag, die für die Verlagerung nötigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg zu treffen. Wir haben dem Parlament geglaubt, als es damals sagte, dass es die Verlagerung nicht mehr als 5 Jahre, das heisst bis 2009, aufschieben will. Wenn nun der Termin auf 2017 verschoben wird, ist das ein Vertrauensbruch und ein Schlag ins Gesicht des Volkes. Kein Weg führt an der Alpentransitbörse vorbei Mit einer Alpentransitbörse (vgl. Kasten), vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg eingeführt, kann das Ziel von maximal 650’000 Lastwagen 2009 endlich erreicht werden! Heribert Rausch, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Zürich, äusserte sich an der Medienkonferenz der Alpen-Initiative vom 26. Juni klar zur Einführung der Alpentransitbörse über den Verordnungsweg: „Es gilt der Grundsatz, dass das zur gesetzgeberischen Umsetzung eines Verfassungsauftrages zuständige Organ – hier: der Bundesrat – jedes sachlich und rechtlich geeignete sowie verhältnismässige Instrument einführen kann.“ Sammeln Sie Unterschriften! Statt griffiger Massnahmen schlägt das Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz, welches zurzeit in der Vernehmlassung ist, eine Verschiebung des Verlagerungstermins auf 2017 vor. Der Volkswille wird damit einmal mehr grob missachtet. Falls Sie es noch nicht getan haben: Sagen Sie dem Bundesrat Ihre Meinung! Und wenn Sie noch mehr tun wollen: Bitten Sie Ihre Bekannten und Verwandten auch zu unterschreiben. Wir verschieben jetzt auch einmal etwas: nämlich den Einsendeschluss unserer Volksvernehmlassung von Ende August auf Ende September. Sie haben also noch etwas Zeit, um Unterschriften für unsere Volksvernehmlassung zu sammeln. Unterschriftenbogen gibt`s auf www.alpeninitiative.ch oder beim Sekretariat Tel. 041 870 97 81. Mehr dazu auf www.alpentransitboerse.ch