2. Juni 1999

Was Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP) in seiner parlamentarischen Initiative fordert, übersteigt das von dieser Seite gewohnte Mass an Unverfrorenheit bei weitem: Er will eine zweite Röhre am Gotthard ohne Änderung von Verfassung und Gesetz und damit am Volk vorbei realisieren. Die Bundesverfassung (Art. 84 Abs. 3) sagt klar und deutlich:„Die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Ausgenommen sind Umfahrungsstrassen zur Entlastung von Ortschaften vom Durchgangsverkehr.“ Das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet vom 17.6.94 präzisiert, was eine Erhöhung der Verkehrskapazität ist (Ar. 3 Abs. 2): „Als Erhöhung der Verkehrskapazität der Transitstrassen gilt namentlich: b. die Erweiterung bestehender Strassen mit zusätzlichen Spuren.“ Die Verkehrssicherheit wird nicht durch eine zweite Röhre erhöht, sondern nur durch eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, zuallererst der gefährlichen Güter. Es liegt an Bundesrat und Parlament, die nötigen Beschlüsse im Rahmen der Begleitmassnahmen zum Landverkehrsabkommen zu fällen. Kurzfristig können auch eine tiefere Maximalgeschwindigkeit und ein vorgeschriebener Mindestabstand von Lastwagen zu Lastwagen einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten.