1. Mai 2024

Nachdem das Klimaschutzgesetz im letzten Sommer vom Volk deutlich angenommen wurde, hat der Bundesrat nun die dazugehörige Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Leider fällt die Verordnung sehr schwach aus und vergisst einen essenziellen Aspekt komplett: Die besondere Rolle der Berg- und Randregionen. Das muss geändert werden. Die Alpen-Initiative fordert dies in ihrer Stellungnahme.

Die Schweizer Alpen sind von unschätzbarem Wert, sowohl aus ökologischer als auch aus kultureller Sicht. Gleichzeitig sind sie besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels, wie Gletscherschmelze, Steinschläge, Schneemangel und Rekordtemperaturen auf den Alpengipfeln. Um die Lebensqualität der Bevölkerung und die empfindlichen Ökosysteme zu schützen, ist es unabdingbar, dass den Berg- und Randregionen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Sie sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil unserer natürlichen Landschaft, sondern auch ein wichtiger Indikator für die Auswirkungen des Klimawandels. Django Betschart, Geschäftsleiter der Alpen-Initiative, hält fest: «Der Schutz der einzigartigen Ökosysteme der Alpen muss auch bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes eine Priorität sein».

Die Alpen-Initiative fordert im Rahmen der Klimaschutzverordnung eine stärkere Berücksichtigung der Alpen, bzw. der Berg- und Randregionen. Das vom Parlament und der Bevölkerung angenommene Klimaschutzgesetz sieht dies im Artikel 12, Absatz 2 auch so vor: «Wo eine besondere Ausgangslage für Berg- und Randgebiete besteht, werden zusätzliche Unterstützungen vorgesehen». Gemäss dem Grundsatz «Fördern statt Ausnahmen schaffen», den der Präsident der Alpen-Initiative Jon Pult als Antrag im Nationalrat erfolgreich eingebracht hat, ist es unerlässlich, dass diese Regionen auch in der Klimaschutzverordnung (KIV) berücksichtigt werden. Dabei geht es um das Vermindern der Klimaschäden, sowie die Anpassung an den Klimawandel. Immer wenn diese strukturell herausgeforderten Gebiete besonders betroffen sind, sind diese auch besonders zu unterstützen. Die folgenden beiden konkreten Forderungen leitet die Alpen-Initiative daraus ab:

  1. In die Verordnung und in den erläuternden Bericht soll ein Artikel aufgenommen werden, der jeweils eine Prüfung der Ausgangslage für Berg- und Randgebiete bei der Minderung des oder Anpassung an den Klimawandel veranlasst und bei besonderer Ausgangslage für die gesetzlich vorgesehene zusätzliche Unterstützung sorgt.
  2. Bei den Förderprogrammen für den Ersatz fossiler Heizungen sowie für Wärmenetze und thermische Langzeitspeicher soll die erschwerte Ausgangslage der Berg- und Randregionen berücksichtigt werden.