12. Juli 2022

Das Bundesamt für Strassen ASTRA prüft, ob mit einer Aufweichung des Nachtfahrverbots Staus auf dem Nationalstrassennetz reduziert werden können. Eine Verkürzung oder Verschiebung des Nachtfahrverbots gefährdet die erfolgreiche Schweizer Verlagerungspolitik und die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Die Alpen-Initiative ist empört über das Vorgehen des ASTRA und lehnt jegliche Minderung des Nachtfahrverbots dezidiert ab.

Heute wurde in den Medien über mögliche Massnahmen berichtet, welche das Bundesamt für Strassen (ASTRA) prüft, um positiv auf den Verkehrsfluss einzuwirken. Neben begrüssenswerten Massnahmen wie gezielte temporäre Temposenkungen auf 60 km/h auf Autobahnen und dem Linksfahrverbot für Lastwagen wurde auch eine Verkürzung und eine zeitliche Verschiebung des Nachtfahrverbots für Lastwagen ins Spiel gebracht. Das Nachtfahrverbot für den Lastwagenverkehr gilt in der Schweiz von 22:00 – 05:00 Uhr und ist somit fundamentaler Bestandteil der Schweizer Verlagerungspolitik. Es gelten einzig Ausnahmen für Transporte, die zwingend während dieser Zeit durchgeführt werden müssen (bspw. Post und Frischprodukte).

Statement von Django Betschart, Geschäftsleiter der Alpen-Initiative:

«Die Alpen-Initiative ist empört über diesen Vorschlag des ASTRA. Das Nachtfahrverbot ist enorm wichtig:

  • Verkehrslärm gehört zu den stärksten Umweltbelastungen. Besonders betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner der alpenquerenden Güterverkehrswege. Die Nächte müssen lärmreduziert bleiben. Laut WHO wirken sich Lärmbelastungen in der Nacht bereits ab 40 und am Tag ab 45 Dezibel negativ auf die Gesundheit aus. Ein einzelner Lastwagen verursacht bei gleicher Geschwindigkeit gleich viel Lärm wie zehn Personenwagen.
  • Das Nachtfahrverbot nützt der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, da der Schienengüterverkehr nur konkurrenzfähig bleibt, wenn die Lastwagen in der Nacht nicht fahren dürfen.

Es ist im fundamentalen Interesse der lärmgeplagten Schweizer Bevölkerung, der erfolgreichen Schweizer Verlagerungspolitik und im Interesse einer nachhaltigen Verkehrs- und Klimapolitik, dass das Nachtfahrverbot nicht ausgehöhlt wird.»

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