24. November 1999

Im Vernehmlassungsverfahren des UVEK über geplante Änderungen der Verkehrsregelnver-ordnung (VRV) hat sich der Verein Alpen-Initiative entschieden gegen eine Aufweichung des Nachtfahrverbots und anderer Einschränkungen des Lastwagenverkehrs ausgesprochen.

Das Landverkehrsabkommen mit der EU setzt der Schweiz für die von Volk und Verfassung verlangte Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene im Bereich der fiskalischen Massnahmen sehr enge Grenzen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass das nichtfiskalische Mittel Nacht- und Sonntagsfahrverbot so weit wie möglich als verkehrspolitisches Instrument für diesen Zweck genutzt wird. Die geplante VRV-Revision ist aber offenbar eher aus der Optik des Strassentransportgewerbes als aus derjenigen der verkehrspolitischen Zielsetzungen der Schweiz entworfen worden und zielt auf eine Erleichterung des Strassentransportes. Die Alpen-Initiative opponiert in ihrer Vernehmlassung gegendie geplante neue, viel allgemeinere Definition der leichtverderblichen Lebensmittel, die auch nachts und sonntags zum Transport zugelassen sind,
die geplanten neuen Ausnahmen am zweiten von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen,
die vorgesehene Legalisierung der heutigen Praxis, nach der bei bewilligten Nachtfahrten ein Viertel des Ladevolumens mit Gütern gefüllt sein darf, die nicht für den Nachttransport zugelassenen sind.
Die Alpen-Initiative kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die VRV-Revisionen der letzten Jahre wie auch die geplante weitere Revision nur Schritte für eine allmähliche Aushöhlung von Sonntags- und Nachtfahrverbot darstellen. Die Alpen-Initiative hat deshalb das UVEK aufgefordert, die VRV durch einen Artikel zu ergänzen, der Bund und Kantone zu einer jährlichen Statistik der erteilten Bewilligungen verpflichtet. Mit Empörung entnimmt der Verein Alpen-Initiative überdies den Vernehmlassungsunterlagen, dass das vorgeschriebene Tempo 60 für Lastwagen auf Ausserortsstrassen heute „kaum mehr durchgesetzt wird“.