8. Juli 2002

Die Alpen-Initiative bekräftigt in der Vernehmlassung ihr Nein zur Aushöhlung des Alpenschutzartikels. Sie geisselt die Giezendanner-Initiative als versteckten Versuch, ein Kernelement aus dem Alpenschutzartikel zu entfernen. Der von der Verkehrskommission als Beleg für die höhere Sicherheit von zweiröhrigen Tunnels herangezogene Vergleich mit dem Seelisbergtunnel ist absolut unwissenschaftlich.

Die Alpen-Initiative stellt in ihrer Vernehmlassung einen eklatanten Unterschied zwischen der Eile des Initianten und der Verzögerungstaktik der Kommission fest: Nationalrat Giezendanner hat in seiner Initiative verlangt, die Planung der zweiten Röhre sei „unverzüglich“ an die Hand zu nehmen. Dem widerspricht der Entscheid der Kommission, die Behandlung der Initiative aufzuschieben, bis die Räte die Avanti-Initiative beraten haben. Die Initiative schafft nicht irgend eine neue Ausnahme, sondern entfernt das Kernstück von Artikel 84 Abs. 3. Es macht wenig Sinn, eine Bestimmung zur Beschränkung der Kapazität der alpenquerenden Transitstrassen in der Verfassung zu haben, wenn das zentrale Teilstück der wichtigsten Transitstrecke und damit rund 80% des alpenquerenden Verkehrs ausgenommen werden. Die Verkehrssicherheit ist nicht eine Frage der Anzahl Röhren. Ausländische Studien zeigen, dass die Unfallrate in einröhrigen und zweiröhrigen Tunnels ganz ähnlich ist. Der von der Kommission herangezogene Vergleich von zwei Einzelfällen (Seelisberg- und Gotthard-tunnel) ist absolut unwissenschaftlich. Die Unfallrate in den einröhrigen Tunnels am San Bernardino und auf der Umfahrung von Locarno ist nicht höher als jene im Seelisbergtunnel. Das durch eine zweite Röhre ermöglichte Verkehrswachstum hat 500 bis 1000 mal gravierendere Auswirkungen auf die Luftqualität hat als der Stau. Das beste Mittel zur Erhöhung der Sicherheit ist die Reduktion des Schwerverkehrs. Das Dosiersystem ist deshalb aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Zukünftig soll die Dosierung des Schwerverkehrs mittels einer Alpentransitbörse bereits an der Quelle erfolgen. Der übrig bleibende Schwerverkehr ist auf der Strecke Göschenen – Airolo auf eine Rola zu verlagern.