11. April 2001

Die Alpen-Initiative verurteilt den Entscheid des Eidgenössischen Verkehrsdepartements zur Task Force „Lastwagentransit“ aufs schärfste. Sie hat rechtliche Schritte eingeleitet und wird Klage gegen den Entscheid erheben. Der geltende Transitvertrag und das Landverkehrsabkommen erlauben keine Ausnahmeregelungen vom Nacht- und Wochenendfahrverbot aus Gründen der Verkehrsüberlastung. Die Zollabfertigung in den späten Abend- und frühen Morgenstunden an Ostern, Auffahrt, Pfingsten und 1. August bedeutet eine schleichende Aufweichung des Nachtfahrverbots. Diese Aufweichung des Nachtfahrverbots widerspricht dem Strassenverkehrsgesetz