2. August 2000

Gemäss Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union kommen auch die Schweizer Strassentransportunternehmungen in den vorzeitigen Genuss des Einsatzes von Vierzigtönnern. Dabei soll nach Meinung der Alpen-Initiative gemäss dem Willen des Parlamentes der Grundsatz „1 Vierzigtonnen-Kontingent = 1 Fahrt“ zur Anwendung kommen. Das schreibt der Verein in seiner Vernehmlassung zu den Verordnungen zum Abkommen. Falls der Kontrollaufwand für eine solche Lösung zu aufwendig sein sollte, so akzeptiert die Alpen-Initiative eine Lösung mit Tageskarten. Eine Tageskarte soll – wie vom Transportgewerbe vorgeschlagen – zu unbeschränkten Fahrten an einem Tag berechtigen, ihr Preis aber muss 7 bis 8 Kontingente betragen. Für die zusätzlichen Tonnen über den erlaubten 34 Tonnen soll entsprechend einer Tagesleistung von 600 Kilometern eine Pauschalabgabe von 60 bis 90 Franken erhoben werden. Vierzigtonnen-Kontingente sollen nur jene Transportunternehmungen erhalten dürfen, die nachweisen, dass sie auch die Bahn benützten. Ein Vierzigtonnen-Kontingent soll für drei Kombisendungen bzw. 300 Wagenladungstonnen erhältlich sein.