15. April 2004

Der schwere LKW-Auffahrunfall im Bareggtunnel von gestern Mittwoch zeigt einmal mehr, dass sich durch eine zweite oder dritte Tunnelröhre schwere LKW-Unfälle in Tunnels nicht verhindern lassen. Glücklicherweise hatten die in den Unfall verwickelten Lastwagen kein Gefahrgut oder Güter mit hohem Brandpotential geladen, denn wenn es Gefahrgut gewesen wäre…

Im Bareggtunnel gibt es, wie in den allermeisten Schweizer Strassentunnels, keinerlei Einschränkung für den Gefahrguttransport. Bereits vor zwei Jahren, ebenfalls anlässlich eines LKW-Unfall im Baregg Tunnel, forderte die Alpen-Initiative aus Sicherheitsgründen strengere Vorschriften für Gefahrguttransporte. Diese Forderung wird durch den gestrigen Unfall wiederholt bestätigt. Ein uneingeschränkter Schwerverkehr in Tunnels ist nicht länger verantwortbar. Die Liste der Tunnelstrecken mit Einschränkungen für Gefahrguttransporte in der „Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)“ ist nämlich erstaunlich kurz: Für nur acht der insgesamt 188 Tunnels auf dem Nationalstrassennetz und sieben Tunnels auf Kantonsstrassen gelten überhaupt Einschränkungen! In den vielbefahrenen Tunnels im Dreieck Zürich – Basel – Olten (Baregg, Gubrist, Belchen, Schweizerhalle, Bözberg, Habsburg) mit täglich bis zu 100’000 Autos und bis zu 12’000 Lastwagen gelten keinerlei Einschränkungen für den Gefahrguttransport! Fast alle Schweizer Strassentunnels sind demnach ohne Mengenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen für Gefahrguttransport zugelassen. Zustände, die für alle TunnelbenutzerInnen nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr zumutbar sind. Zumindest Transporte mit grossem Brandpotential und Gefahrgut gehören auf die Schiene!