28. September 2010

Der Ständerat unterstützt zwar nicht die kantonalen Standesinitiativen gegen 60-Tonnen-Lastwagen, er stimmt ihnen aber inhaltlich zu und will die Maximallänge von 18.75 Metern für Lastwagen im Gesetz verankern. Dies verunmöglicht die Zulassung der so genannten 60-Tonner. Das Schweizer Bündnis gegen Megatrucks ist erfreut.

Der Ständerat hat heute an seiner Sitzung den drei Standesinitiativen aus den Kantonen Basel-Stadt, Uri und Tessin, die sich gegen 60 Tonnen schwere und über 25 Meter lange Lastwagen ausgesprochen haben, keine Folge geleistet. Auf dieselbe Weise ist der Ständerat bereits zuvor mit drei ähnlich lautenden Initiativen aus den Kantonen Luzern, Neuenburg und Genf verfahren.

Im Gegenzug aber hat der Ständerat am 16. Juni 2010 einer Motion seiner Kommission zugestimmt. Sie verlangt, dass im Gesetz die Maximallänge für Lastwagen auf 18.75 Meter festgeschrieben wird. Das war eine der zentralen Forderungen der Kantone gewesen, denn mit dieser Gesetzesbestimmung kann sich die Schweiz gegen eine allfällige Forderung der EU wehren, so genannte Megatrucks mit 60 Tonnen Gewicht und Längen über 25 Meter zuzulassen.

Der Entscheid des Ständerats wie auch jener der Kommission stehen also nicht im Widerspruch zu den Forderungen der Kantone und des Schweizer Bündnisses gegen Megatrucks. Ihm gehören federführend an die Alpen-Initiative, die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV Schweiz, der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs KVöV, Pro Bahn Schweiz, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, der VCS Verkehrs-Club der Schweiz sowie der Verband öffentlicher Verkehr VöV an. Insgesamt haben sich über 50 Organisationen in diesem Bündnis organisiert.

Für Rückfragen:
Elena Strozzi, Projektleiterin Alpen-Initiative, 026 422 26 42, 079 555 33 79

Weitere Infos: www.nomegatrucks.ch