3. September 2003

Die Frist für die Sanierung übermässig lärmiger Strassen soll um 12 bis 15 Jahre verlängert werden. So sieht es der überarbeitete Entwurf der Lärmschutz-Verordung vor. Für die Alpen-Initiative ist diese Fristverlängerung absolut inakzeptabel. Die vorgeschlagene Fristverlängerung ist eine massive Attacke gegen den Lärmschutz und ein Grund mehr, Avanti-Initiative und Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Sanierung von übermässig lärmigen Strassen geniesst weder beim Bund noch bei den Kantonen die notwendige Priorität. Bis Ende März 2002 hätten diese Strassen gemäss Lärmschutzverordnung saniert sein müssen. Hätten – denn bis zum besagten Termin sind gerade einmal 30 Prozent dieser Strassen saniert worden. Rund 1’600 Kilometer Strassen harren weiter einer Sanierung. Die knappen Finanzen sowie Probleme beim Vollzug in dicht besiedeltem Raum werden als Grund für die Versäumnisse angegeben. Jetzt soll die Frist um weitere 12 bis 15 Jahre verlängert werden. So sieht es der überarbeitete Entwurf des UVEK zur Revision der Lärmschutz-Verordnung vor. Einmal mehr sollen die lärmgeplagten Strassenanwohner vertröstet werden. Für die Alpen-Initiative ist diese Fristverlängerung absolut inakzeptabel. Sie fordert, dass vor dem Bau neuer Strassen die bestehenden Strecken lärmsaniert werden. Lärmkosten in Millionenhöhe Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist sowohl tagsüber wie auch nachts Strassenlärm ausgesetzt, der über den geltenden Grenzwerten für Wohnquartiere liegt – dies selbst 17 Jahre nach Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung.

Für die betroffenen Personen, welche laufend auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden, ist dies nicht bloss ein Ärgerniss. Lärm macht krank, beeinträchtigt die Psyche und kostet eine ganze Stange Geld. Allein der Strassenverkehr verursacht vorsichtig berechnete jährliche Kosten von über 700 Millionen Franken. Dies schlägt sich einerseits im sinkenden Miet- beziehungsweise Kaufwert von lärmexponierten Wohnungen nieder. Als Faustregel gilt rund 1 Prozent Mietzins pro Dezibel Lärm. Ebenfalls stark zu Buche schlagen die Arzt- und Medikamentenkosten von lärmgeplagten Anwohnern. Hinzu kommen weiter Lärmfluchtkosten von Menschen, welche in der Freizeit aus den unwirtlichen Agglomeration in die Natur ausweichen. Absurd an dieser Situation ist, dass dadurch selbst wieder Lärm erzeugt und die ganz Umweltproblematik weiter verschärft wird. Geld für Sanierung ist vorhanden Das Geld für Sanierungen ist vorhanden, wenn die Prioritäten richtig gesetzt werden. Aber gerade die Avanti-Initiative und der Gegenvorschlag wollen das Geld für den Bau neuer Strassen reservieren. Insbesondere der angestrebte Strassenbaufond privilegiert den Strassenbau gegenüber andern Strassenanliegen. Darunter leidet der Strassenunterhalt und eben auch die Lärmsanierung.

Für die Alpen-Initiative ist ein Skandal, dass immer noch neue Strassen gebaut werden sollen, wenn die alten den gesetzlichen Umweltstandards nicht entsprechen und so viele Menschen unter dem Lärm leiden müssen. Sie fordert, dass die Kantone mit höheren Bundesbeiträgen aus der Strassenkasse zu mehr Engagement veranlasst werden. Da die Nationalstrassen gemäss neuem Finanzausgleich zukünftig vollständig Sache des Bundes sind, sind vom Bund die Kosten ab sofort zu 100 Prozent zu übernehmen. Zudem sind – für den Staat kostenlos – die Massnahmen an der Quelle zu verschärfen: Die Fahrzeugvorschriften sind so anzupassen, dass für besonders lärmige Fahrzeuge Zulassungsbeschränkungen erlassen werden können. Wo bauliche Massnahmen verzögert werden, ist der Lärm durch eine Senkung der Tempolimiten zu bekämpfen.