1. Oktober 2009

Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Hartmann & Sauter / Alpen-Initiative
Wer sagt, die Schweiz könne einen zweiten Autotunnel durch den Gotthard bauen und gleichzeitig die Kapazitäten auf dem jetzigen Niveau halten, betreibt Augenwischerei. Dieser Schluss legt eine Untersuchung nahe, die das Bündner Büro Hartmann&Sauter im Auftrag der Alpen-Initiative durchgeführt hat. Damit ist klar: Ohne Volksabstimmung kann es keine zweite Röhre geben.

Download: Studie: Zweite Tunnelröhre als Sanierungshilfe? (PDF, 834 KB)
Rein technisch gesehen wären am Gotthard beliebig viele Röhren machbar. Die Bundesverfassung verbietet aber, dass die Kapazitäten der Transitstrassen durch die Alpen ausgebaut werden. Das bedeutet unter anderem, dass die zwei Fahrspuren, die heute durch den Gotthard führen, nicht auf drei oder vier erhöht werden dürfen. Projekte, die diesen Verfassungsgrundsatz verletzen, müssen dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Alles andere widerspräche den Grundsätzen unserer Demokratie.

Der Gotthard-Strassentunnel muss in absehbarer Zeit saniert werden. Als Variante wird eingebracht, man solle vorgängig einen zweiten Tunnel bohren, damit der Verkehr auch während der Sanierung ungehindert fliessen kann. Eine Untersuchung des Raum- und Verkehrsplanerbüros Hartmann&Sauter zeigt nun, dass ein zweiter Strassentunnel in jedem Fall die Durchfahrtskapazitäten erhöhen würde. Vier Varianten hat das Büro untersucht. Fazit: Es ist schlichtweg unmöglich, Massnahmen zu treffen, welche aus technischer und finanzieller Sicht langfristig wirksam die Inbetriebnahme eines dritten oder vierten Fahrstreifens verunmöglichen.

Das heisst konkret: Ist eine zweite Röhre einmal gebaut, werden die zusätzlichen Fahrspuren auch genutzt werden. Für die Lastwagen wäre dies die perfekte Einladung, und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene würde zusätzlich erschwert.

Politisch ist aus der Untersuchung zu folgern: Wer einen zweiten Strassentunnel durch den Gotthard ohne Volksabstimmung bauen will, führt das Volk an der Nase herum. Aus institutionellen und materiellen Gründen ist eine Abstimmung zwingend.

Download: Studie Hartmann – Präsentation (pdf, 4’200 kb)