16. März 2021

Der Strassengüterverkehr mit leichten Lieferwagen hat massiv zugenommen. Folgerichtig sollen auch auf Lieferwagen Verkehrsabgaben zur Deckung der verursachten Umweltbelastungen Kosten erhoben werden – analog der LSVA. Gleichzeitig will der Ständerat dem Sozialdumping Einhalt gebieten und die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer reglementieren. Die Alpen-Initiative begrüsst diese zwei Vorstösse. Sie sind ein überfälliger Schritt zu einem umweltfreundlicheren und faireren Güterverkehr.

Im Fahrwasser der LSVA sind Anreize für die vermehrte gewerbliche Nutzung von Lieferwagen bis 3.5 Tonnen entstanden. Verständlich, diese Fahrzeuge sind weder abgabepflichtig noch sind die Arbeitsbedingungen für die Fahrer gesetzlich reguliert. Entsprechend sind die Fahrleistungen für solche Transporte seit 2000 um 60 Prozent angestiegen. Die Statistiken weisen für die Schweiz einen besonders hohen Anteil von Lieferwagen nur knapp unter der LSVA-Grenze von 3,5 Tonnen aus. Dass die Branche solche leichten Lieferwagen nicht nur als Ergänzung sondern zunehmend als Alternative zu Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nutzt, ist ineffizient und ein ökologischer Unsinn. Mit zwei Motionen will der Ständerat nun auch den Transport in Lieferwagen bis 3,5 Tonnen regulieren.

Deckung der externen Kosten

Mit der Motion «Gleich lange Spiesse im Strassengüterverkehr» will der Nidwaldner Ständerat Hans Wicki künftig auch die für den Transport eingesetzten Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen für ihre verursachten Umweltkosten belasten – analog der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Das macht Sinn, weil auch kleinere Lieferwagen beispielsweise einen hohen Stickoxid-Ausstoss (NOx) verursachen und damit die Umwelt schwer belasten.
Diese Kosten zum Schaden von Umwelt und Klima auf die Allgemeinheit abzuwälzen, ist nicht korrekt. Entsprechend sollen auch infolge dieser Fahrzeugtransportabgaben Anreize zur Verlagerung auf die Schiene entstehen. Dass grundsätzlich mehr Kostenwahrheit im Strassengüterverkehr hergestellt wird, ist wünschenswert.

Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Heute sind auf den günstigen Transportwegen in kleineren Fahrzeugen vermehrt überanstrengte und ausgelaugte Fahrer in kleineren Fahrzeugen unterwegs – auch in der Nacht. Das ist gefährlich und unnötig. Der Vorstoss «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» des Urner Ständerats Josef Dittli will die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Fahrer von Lieferwagen (ab 2,5 t) im gewerbsmässigen Strassengütertransport analog zu den bestehenden Bestimmungen im Schwerverkehr anpassen. Zudem sollen auch die Entwicklungen in der EU berücksichtig werden.
«Dieses Anliegen wirkt den falschen Anreizen zu kleineren Transportfahrzeugen entgegen, sichert einen faireren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Transport-Modi und hilft damit der umweltfreundlichen Verlagerung auf die Schiene», ist sich Django Betschart, stellvertretender Geschäftsführer der Alpen-Initiative, sicher.

Für die Alpen-Initiative ist es wichtig, dass nun auch der Nationalrat diese beiden Vorstösse annimmt. Damit merzt er Fehlanreize im Strassengütertransport aus. Das kommt nicht nur der Umwelt und den Fahrern von Transportfahrzeugen zugute. Auch die Verlagerung zum Schienengütertransport wird gestärkt.