28. September 2021

Stabilitätskontrolle, Sicher Fahrspur halten und wechseln, Abstand halten und zur Not bremsen: Das und anderes mehr lässt sich automatisieren. Alpenquerende Lastwagen und Cars müssen künftig neuste Sicherheitsstandards erfüllen. Die Alpen-Initiative ist erleichtert über den Parlamentsbeschluss zur Förderung der Verkehrssicherheit. Es folgt damit dem Anliegen der Tessiner Standesinitiative «Sichere Strassen jetzt».

Lastwagen- und Carunfälle sind besonders hässlich, mit oftmals tragischen Folgen für Opfer, Angehörigen, Umwelt und Infrastruktur. Dass Lastwagen deshalb auch mit den modernsten automatischen Assistenzsystemen unterwegs sind, ist daher mehr als wünschenswert. Umso mehr als neueste Systeme auch dabei helfen, effizienter und ökologischer zu fahren. Der Nationalrat schreibt dies nun vor. Veraltete Lastwagen und Cars ohne moderne sicherheitsrelevante Assistenz-Systeme müssen nachgerüstet werden. Andernfalls dürfen sie nur noch eine gewisse Zeit auf den gefährlichen Alpentransitstrassen verkehren.

Statements Marina Carobbio Guscetti

«Dieser längst fällige Beschluss zum Schutz vor den gefährlichsten Verkehrsteilnehmenden folgt konsequent dem Verursacherprinzip. Dass Lastwagen und Cars dazu gezwungen sind, modernste Sicherheitstechnologien einzusetzen, erhöht die Verkehrssicherheit auf Schweizer Strassen spürbar. Davon profitieren alle Verkehrsteilnehmenden.»

«Dank dieser verschärften Sicherheitsvorschriften fahren auf Schweizer Strassen generell mehr Lastwagen nach neuesten Sicherheits- und Umweltstandards. Das Aufrüsten bringt Investitionen mit sich. Noch sicherer und erst noch umweltfreundlicher wäre aber die Verlagerung der Transporte auf die Schiene.»

Zum Inhalt der Standesinitiative Tessin

Sobald ein sicherheitsrelevantes Assistenzsystem bei der Typengenehmigung eines Fahrzeugs zum Standard geworden ist, müssen die noch ohne dieses Assistenzsystem ausgerüsteten Vorgängermodelle spätestens nach 5 Jahren ihr System nachrüsten, um auf diesen Strecken verkehren zu dürfen. Beispiele für solche Assistenzsysteme sind ein Antiblockiersystem, ein Notbremsassistent, ein Stabilitätskontrollsystem oder ein Spurwechselassistent. Auch künftige Entwicklungen bei Assistenzsystemen im Sicherheitsbereich werden dadurch verpflichtend. Solche streckenspezifischen Auflagen zu Mindeststandards für Nutzfahrzeuge sind nicht unüblich. Am Mont Blanc-Tunnel (Frankreich) dürfen beispielsweise nur neuere Nutzfahrzeuge durchfahren. Fahrzeuge der Normen Euro 0 bis 2 sind dort nicht mehr gestattet.